B2B Wirtschaft

Artikel

Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?

Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht. Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt. 1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift). Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025
IHK Lübeck

Drohnentechnik, Cybersecurity und Logistik: Unternehmen haben „Schlüsselrolle“ bei der Resilienz des Landes

„Die Resilienz des Standortes Deutschland ist auch eine Aufgabe der Wirtschaft und damit eines jeden Unternehmens.“ Das sagte Dr. Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), vor den Mitgliedern der Vollversammlung der IHK zu Lübeck und Gästen. Er war aus Berlin in die Hansestadt gekommen, um gemeinsam mit Dr. Sönke Schulz, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, und Oberst Michael Skamel, Kommandeur des Landeskommandos Schleswig-Holstein, über das Thema „Sicherheitspolitik: Chancen und Herausforderungen für die Wirtschaft“ zu diskutieren.   IHK-Präses Thomas Buhck betonte, ehrenamtlich in der IHK engagierte Unternehmer hätten vor einiger Zeit den Impuls gegeben, den intensiven Austausch über das Thema Sicherheit der Wirtschaft auf die Agenda in Land und Bund zu bringen. So bearbeite konsequenterwe
12.12.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Krankschreibung nach Kündigung: Was Arbeitgeber jetzt wissen und beachten sollten

Bad Segeberg. Die Situation ist in vielen Unternehmen ähnlich: Die Kündigung ist ausgesprochen, das Arbeitsverhältnis läuft in der Kündigungsfrist aus – und nur kurze Zeit später liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf dem Tisch. Oft deckt sie zufällig genau die restliche Kündigungsfrist ab. Für viele Arbeitgeber drängt sich dann die Frage auf: Ist das Zufall oder Missbrauch? Und vor allem: Muss ich als Arbeitgeber jetzt wirklich Entgeltfortzahlung leisten? Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Krankschreibung nach Kündigung beschäftigt und den Handlungsspielraum für Arbeitgeber spürbar erweitert. Verschiedene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte konkretisieren, wann der Beweiswert einer AU erschüttert ist und unter welchen Umständen die Lohnfortzahlung verweigert werden kann.  Für Arbeitgeber lohnt sich daher ein genauer Blick auf dieses „Dauerbrenner-Thema“ im Arbe
05.12.2025
8. Infrastrukturforum Energieküste

Neue Impulse für Wasserstoff, Netzanschlüsse und Ansiedlung für energieintensive Industrie

KIEL/HUSUM. Beim 8. Infrastrukturforum Energieküste im NordseeCongressCentrum Husum ging es um die gezielte Flächenvorsorge für die Ansiedlung energiewendeaffiner Unternehmen, den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes sowie notwendige gesetzliche Anpassungen für Netzanschlüsse an Umspannwerken. Zu diesen Themen tauschten sich 160 Fachleute aus Wirtschaft, Kommunen, Politik, Verwaltung und Forschung aus.   Staatssekretär Joschka Knuth eröffnete das Forum und zeigte auf, wie Schleswig-Holstein entlang der gesamten grünen Wertschöpfungskette zum Vorreiter der Klimaneutralität werden kann. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Nutzung grünen Stroms vor Ort und der Anschluss von energieintensiven Verbrauchern an die entstehende Netzinfrastruktur. Das Innen-, Wirtschafts- und das Umweltministerium arbeiten gemeinsam daran, Flächen strategisch bereitzustellen und die Ansiedlung von nachhaltiger Industrie und Gewerbe in der Nähe von Netzverknüpfungspunkten zu ermöglichen
20.11.2025