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Wirtschaftsentwicklung Kreis Segeberg (WKS)
EXPERTENSCHNACK - Skandinavien als Chance für Ihr Unternehmen!
Kreis Segeberg. Die skandinavischen Länder gelten seit Jahren als besonders innovativ, politisch stabil und wirtschaftlich verlässlich. Gerade für mittelständische Unternehmen eröffnen sich dort attraktive Geschäftsmöglichkeiten – ob in Infrastruktur, Umwelttechnik, Erneuerbaren Energien oder der modernen Abfallwirtschaft.
Doch wie gelingt der Einstieg in Märkte wie Dänemark, Finnland, Norwegen oder Schweden? Welche Branchen bieten konkrete Potenziale? Und welche ersten Schritte sind sinnvoll, um neue Geschäftschancen erfolgreich zu nutzen?
Gemeinsam mit Benny Egholm Sørensen, BVMW-Auslandsvertretung Skandinavien, und Hans Kemeny, BVMW Metropolregion Hamburg / Schleswig-Holstein, lädt die WKS zu einer exklusiven individuellen Beratung ein. In einem vertraulichen Einzelgespräch von rund 60 Minuten erhalten Unternehmer eine erste Einschätzung der Chancen für ihr Unternehmen in Skandinavien – praxisnah, persönlich und mit konkreten Ansatzpunkten fü
19.05.2026
Handelskammer Hamburg
Teilqualifizierung ungelernter Hilfskräfte wirkt
Im Erwachsenenalter einen Berufsabschluss nachholen und zu einer gefragten Fachkraft werden? Das geht über die sogenannte Teilqualifizierung (TQ) mit IHK-Abschlussprüfung. In Hamburg ist das aktuell zum Bespiel für Fachlageristen möglich. Drei Absolventen haben kürzlich ihre Qualifizierung erfolgreich durchlaufen.
Für die Absolventen bedeutet die neue berufliche Perspektive, mehr Verantwortung im Arbeitsalltag und konkrete Entwicklungsmöglichkeiten – so wie im Logistikzentrum von Gebr. Heinemann in Hamburg Allermöhe.
Max Heinemann, CEO Gebr. Heinemann: "TQ-Teilnehmer Finn Aue hat als Hilfsarbeiter bei uns angefangen und ist mittlerweile ein wichtiger Teil des Teams. Wir haben ihm gerne ermöglicht, den Berufsabschluss nachzuholen. Besonders freuen wir uns, dass Finn in diesem Sommer 2026 seinen Ausbilderschein machen will und damit andere bei ihrem Weg zum Berufsabschluss unterstützt. Das ist für uns als Unternehmen und für den Standort ein Gewinn."
Bis 20
15.05.2026
WEP
„CHEFIN – Frauen gründen ihr Unternehmen“ – Erfolgreich in die Selbstständigkeit starten
Die Beratungsstelle Frau und Beruf der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH (WEP) lädt in Kooperation mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein alle gründungsinteressierten Frauen herzlich zum kostenlosen Workshop „CHEFIN - Frauen gründen ihr Unternehmen“ ein. Die Veranstaltung richtet sich an Frauen, die sich haupt- oder nebenberuflich selbstständig machen wollen, eine Unternehmensnachfolge planen oder ihr junges Unternehmen ausbauen möchten.
Termin: 07.05.2026, 10-13 Uhr
Ort: WEP Beratungsstelle Frau & Beruf, Lise-Meitner-Allee 18, Tornesch
Anmeldung:https://kreis-pinneberg-wirtschaft.de/veranstaltungen/veranstaltung/chefin-frauen-gruenden-ihr-unternehmen
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist aber erforderlich.
Ziel des Workshops ist es, Finanzierungs- und Förde
29.04.2026
Handelskammer Hamburg
(Fast) jeder kann gründen: Unternehmertum ist keine Typfrage
Hamburg. In Hamburg und Deutschland gibt es mehr ungenutztes unternehmerisches Potenzial, als man denkt. Eine gemeinsame Befragung der Handelskammer Hamburg und der Bertelsmann Stiftung zeigt: Die Unterschiede zwischen Angestellten sowie Unternehmerinnen und Unternehmern sind deutlich geringer als oft behauptet. Unternehmertum ist keine Typfrage – sondern eine Frage der Rahmenbedingungen.
Gleichzeitig bleibt die Gründungsdynamik in Deutschland seit Jahren hinter ihren Möglichkeiten zurück. Besonders bei jungen Menschen zeigt sich eine Lücke: Nur rund drei Prozent sind selbstständig – deutlich weniger als im EU-Durchschnitt von über fünf Prozent.
Dr. Malte Heyne, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg: “Das Potenzial ist da, aber wir lassen es zu oft liegen. Wenn wir weiter mit komplizierten Verfahren, hohen Hürden und zu wenig unternehmerischer Bildung arbeiten, verspielen wir Chancen für Wachstum und Innovation. Im Sinne unserer [_Standort
23.04.2026
Holstenhallen Neumünster GmbH
71. NordBau: Neue Schwerpunkte, starke Partner, großer Zuspruch der Aussteller
25.03.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Insolvenzverschleppung: Wann wird es für Geschäftsführer strafbar?
Bad Segeberg. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, stehen Geschäftsführer und Unternehmer oft unter enormem Druck. Rechnungen bleiben offen, Liquidität wird knapp und gleichzeitig muss der Geschäftsbetrieb weiterlaufen. In dieser Phase stellen sich viele Verantwortliche eine entscheidende Frage: Ab wann wird es strafbar, die Insolvenz nicht anzumelden?
Der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Besonders betroffen sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Doch auch viele Selbständige sind unsicher, wann sie handeln müssen und welche Risiken drohen.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann Insolvenzverschleppung vorliegt und warum schnelles Handeln für Unternehmer entscheidend sein kann.
Was bedeutet Insolvenzverschleppung überhaupt?
Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die verantwortliche Person eines Unternehmens *
04.03.2026