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Flächenbilanz

Hamburg baut seinen Flächenbestand weiter aus

Hamburg. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die Flächenbilanz für 2025 vorgestellt. Auch im vergangenen Jahr hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als abgegeben und damit ihre Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung erneut erreicht. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat die Flächenbilanz für 2025 vorgestellt. Auch im vergangenen Jahr hat die Stadt mehr Flächen dazugewonnen als abgegeben und damit ihre Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung erneut erreicht. Finanzsenator und LIG-Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Andreas Dressel: „Mit der positiven Flächenbilanz, die der LIG für das vergangene Jahr vorlegen kann, unterstreicht Hamburg erneut, wie engagiert und vorausschauend die Stadt ihre Flächenpolitik gestaltet – im Sinne einer lebenswerten und zukunftsfähigen Metropole. Wir treiben mit unserer Bodenpolitik aktive wichtige Projekte an: Von Azubiwohnen bis hin zur Entwicklung von Persp
13.08.2026
Hamburg

Senat stellt Weichen für die Entwicklung ehemaliger Karstadt-Warenhäuser

Der Senat hat heute die Weichen für die weitere Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Warenhäuser in Harburg und Bergedorf gestellt. Mit einer Drucksache wird die Bürgerschaft u. a. um Zustimmung zur Veräußerung der Grundstücke im Wege einer Konzeptvergabe im Rahmen der neuen Bodenpolitik ersucht. Beide Liegenschaften hatte die Stadt zuvor erworben, um gemeinwohlschädliche Bodenspekulation und langjährigen Stillstand zu vermeiden. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Mit dem Erwerb der Schlüsselgrundstücke in Harburg und Bergedorf durch unseren Landesbetrieb LIG haben wir ein starkes Zeichen für die nachhaltige Entwicklung beider Innenstädte gesetzt. In Harburg konnte eine konkrete Spekulationsgefahr gebannt werden. In Bergedorf ist es gelungen, die Flächen inklusive der bereits fortgeschrittenen Planungen für die Neugestaltung zu erwerben. Nun können wir aus dem Fahrersitz die Zukunft dieser Grundstücke gestalten, nicht aus der Zuschauerperspektive – dafür
30.07.2026
Kostenfreie und unabhängige Beratung der Hamburger Energielotsen

Anpassen statt abwarten – von Hitzeschutz bis Starkregenvorsorge am Gebäude

08.07.2026
CDU-Kreisverband Segeberg

Mehr Tempo für Wohnungsbau und bezahlbares Wohnen

18.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Zwangsversteigerung: Mehr Akteneinsicht für Bietinteressenten — aber klare Grenzen beim Datenschutz

Bad Segeberg. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwerben möchte, entscheidet häufig unter Zeitdruck und mit begrenzten Informationen. Anders als beim normalen Immobilienkauf gibt es meist keine ausführlichen Verkäufergespräche, keine freie Objektbesichtigung und keine klassische Due Diligence. Gerade deshalb ist die Frage wichtig, welche Informationen Bietinteressenten vor dem Termin überhaupt erhalten dürfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Beschluss vom 21. Mai 2026 eine für Immobilieninvestoren, Gläubiger und Bietinteressenten wichtige Entscheidung getroffen. Danach erlaubt § 42 ZVG in bestimmten Teilen der Zwangsversteigerungsakte Einsicht, ohne dass personenbezogene Daten vorher geschwärzt werden müssen. Zugleich stellt der BGH klar: Wer Einsicht erhält, darf die Informationen nicht beliebig weitergeben oder veröffentlichen. Die Entscheidung stärkt damit einerseits die Informationsmöglichkeiten vor einer Gebotsabgabe. Andererseits erinner
17.06.2026
Kiezkante

Startschuss für 100 Prozent bezahlbaren Wohnraum, Kreativflächen und ein Hotel

Hamburg. In enger Abstimmung mit der Stadtentwicklungs-, Finanz- und Kulturbehörde sowie dem Bezirksamt Hamburg-Mitte realisieren SAGA und Quantum das Bauvorhaben mit einem klaren Fokus auf soziale Nachhaltigkeit sowie kulturelle Nutzung. 100 Prozent der entstehenden Wohnungen werden als öffentlich geförderter Wohnraum umgesetzt. Ergänzend entstehen Flächen für die Kreativwirtschaft sowie ein Hotel. Insgesamt werden 169 Wohnungen in drei Förderwegen errichtet. Die Wohngebäude entstehen mit sechs beziehungsweise acht Geschossen. Darüber hinaus sind eine Kita sowie sieben Gewerbeeinheiten mit rund 1.300 Quadratmetern Nutzfläche vorgesehen. Zum Spielbudenplatz hin realisiert Quantum ein Hotelgebäude sowie eine Immobilie für kulturelle Nutzungen. In dem Kreativgebäude entstehen auf sieben Etagen Flächen für die Kreativwirtschaft; zusätzlich wird im Erd- und Untergeschoss Raum für einen Livemusik-Club geschaffen. Die Flächen für stadtteilspezifische Club- und Kultu
30.04.2026
Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Tourismus in Hamburg auf gutem Kurs

Hamburg.16,5 Millionen Übernachtungen konnte Hamburg verzeichnen – das ist ein Zuwachs von 2,1 Prozent (+335.690) im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich mit anderen deutschen Städten zeigt Hamburg eine hohe Wachstumsdynamik und die höchste Auslastung der Hotels. Für 2026 sorgen große Jubiläen, neue Reiseanlässe und viel Kultur für Zuversicht. Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Hamburg kann für das Tourismusjahr 2025 eine positive Bilanz ziehen. Die Tourismusbranche setzt damit ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort, für sichere Arbeitsplätze und für die Attraktivität unserer Stadt. Entscheidend ist: Diese Entwicklung ist das Ergebnis eines funktionierenden Zusammenspiels aus kluger Stadtentwicklung, leistungsfähiger Infrastruktur, starken Unternehmen und einer Tourismusbranche, die in Hamburg partnerschaftlich an einem Strang zieht.“ Michael Otremba, Geschäftsführer der Hamburg Tourismus GmbH: „Die Übernachtungszahlen stehen
26.02.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Räumungsklage gegen den Mieter – was Vermieter beachten sollten

Ein Mietverhältnis kann sich verändern. Was am Anfang unkompliziert war, entwickelt sich manchmal zu einer echten Belastung. Spätestens dann, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht, stehen viele Vermieter vor der Frage, wie es weitergehen soll. In solchen Situationen fällt häufig ein Begriff: Räumungsklage. Doch der Weg dorthin ist rechtlich anspruchsvoll – und voller Stolperfallen. Wann eine Räumungsklage überhaupt möglich ist Eine Räumungsklage setzt immer voraus, dass das Mietverhältnis rechtlich wirksam beendet wurde. Ohne eine ordnungsgemäße Kündigung gibt es keine Grundlage für ein gerichtliches Vorgehen. Genau hier liegt eines der größten Risiken für Vermieter. Ob wegen ausbleibender Mietzahlungen, schwerer Vertragsverstöße oder Eigenbedarfs – jede Kündigung unterliegt strengen formalen Anforderungen. Schon kleine Fehler bei der Begründung oder bei Fristen können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Folge is
12.02.2026