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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Insolvenzverschleppung: Wann wird es für Geschäftsführer strafbar?

Bad Segeberg. Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, stehen Geschäftsführer und Unternehmer oft unter enormem Druck. Rechnungen bleiben offen, Liquidität wird knapp und gleichzeitig muss der Geschäftsbetrieb weiterlaufen. In dieser Phase stellen sich viele Verantwortliche eine entscheidende Frage: Ab wann wird es strafbar, die Insolvenz nicht anzumelden? Der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung gehört zu den häufigsten Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Besonders betroffen sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften. Doch auch viele Selbständige sind unsicher, wann sie handeln müssen und welche Risiken drohen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann Insolvenzverschleppung vorliegt und warum schnelles Handeln für Unternehmer entscheidend sein kann. Was bedeutet Insolvenzverschleppung überhaupt? Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn die verantwortliche Person eines Unternehmens *
04.03.2026
Schleswig-Holstein/Hamburg

IHK Nord fordert Investitionen in sicherheitsrelevante Infrastruktur

In München diskutieren auf der Sicherheitskonferenz Experten die strategischen Linien internationaler Sicherheitspolitik, im Norden richtet die Wirtschaft den Blick auf die Voraussetzungen, die in den Küstenländern über Versorgungssicherheit und Verteidigungsfähigkeit entscheiden: Drohnen über Norddeutschland, Beschädigungen von Kommunikationsleitungen in der Ostsee und Cyberangriffe auf Energieunternehmen sind keine zufälligen Einzelereignisse. Sie markieren eine neue sicherheitspolitische Realität – der Norden steht im Zentrum geopolitischer Spannungen und hybrider Bedrohungen, die gezielt kritische Infrastrukturen ins Visier nehmen. Norddeutschland ist mehr als ein Wirtschaftsraum – es ist das sicherheitspolitische Rückgrat Deutschlands und Europas bei einer Bedrohung an der östlichen Grenze des Bündnisgebietes. Im Norden konzentrieren sich wichtige Verkehrsknotenpunkte, maritime Handelswege, systemrelevante Energieversorgung, militärische Logistik und ent
16.02.2026
WEP

Elmshorn zeigt erfolgreiche Revitalisierung von Gewerbeflächen

Elmshorn. Angesichts zunehmend knapper Gewerbeflächen gewinnt die Revitalisierung von Industriestandorten für Städte und Gemeinden immer mehr an Bedeutung. Die Stadt Elmshorn liefert gemeinsam mit der BREMER Projektentwicklung GmbH und der Hagedorn Revital GmbH ein gelungenes Best-Practice-Beispiel: Aus dem ehemaligen 40.800 Quadratmeter großen Areal der Firma döllinghareico am Fuchsberger Damm im Norden der Stadt ist der moderne „Gewerbepark B HUB" entstanden. Wie die WEP hat in einem Interview mit Angelika von Bargen, Wirtschaftsförderin bei der Stadt Elmshorn, und Lisa Popp, verantwortliche Projektentwicklerin bei BREMER, über das Revitalisierungsprojekt gesprochen.  Das Projekt überzeugt durch seine bemerkenswert kurze Realisierungszeit. Nach dem Erwerb des Grundstücks von der Tönnies Gruppe im Januar 2023 erfolgte die Baugenehmigung bereits im Dezember 2023. Die Abbrucharbeiten starteten im Juli 2023, der Hochbau im Juni 2024. Bereits im März 2025 k
29.01.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Mietminderung im Gewerberaum – wann sie zulässig ist und wann nicht

28.01.2026
Stadtentwicklung und Wohnen

Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen - Genehmigungspflicht verlängert

Hamburg. Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sind Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Hamburg seit fünf Jahren nach §250 BauGB genehmigungspflichtig. Seit ihrem Inkrafttreten hat sich die Umwandlungsverordnung in Hamburg als ein sehr wirksames wohnungspolitisches Instrument erwiesen, da seitdem nur eine geringe Zahl von Wohnungsumwandlungen genehmigt wurde. Heute hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg daher die Umwandlungsverordnung erneut für weitere fünf Jahre bis Ende 2030 beschlossen. Senatorin Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ziehen viel zu oft höhere Wohnkosten oder Eigenbedarfskündigungen nach sich und verdrängen Mieterinnen und Mieter aus ihrem Umfeld. Wohnungsumwandlungen müssen daher gesetzlich streng geregelt sein. Durch die Umwandlungsverordnung sind Wohnungsumwandlungen in Hamburg ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Geneh
18.12.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?

Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht. Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt. 1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift). Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025
IHK Lübeck

Drohnentechnik, Cybersecurity und Logistik: Unternehmen haben „Schlüsselrolle“ bei der Resilienz des Landes

„Die Resilienz des Standortes Deutschland ist auch eine Aufgabe der Wirtschaft und damit eines jeden Unternehmens.“ Das sagte Dr. Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), vor den Mitgliedern der Vollversammlung der IHK zu Lübeck und Gästen. Er war aus Berlin in die Hansestadt gekommen, um gemeinsam mit Dr. Sönke Schulz, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, und Oberst Michael Skamel, Kommandeur des Landeskommandos Schleswig-Holstein, über das Thema „Sicherheitspolitik: Chancen und Herausforderungen für die Wirtschaft“ zu diskutieren.   IHK-Präses Thomas Buhck betonte, ehrenamtlich in der IHK engagierte Unternehmer hätten vor einiger Zeit den Impuls gegeben, den intensiven Austausch über das Thema Sicherheit der Wirtschaft auf die Agenda in Land und Bund zu bringen. So bearbeite konsequenterwe
12.12.2025

Ausbildungsstellen